AGB

Adicum GMBH (Stand 2024/2025)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Adicum GmbH

Art. 1 - Kursbeschreibung

Der Umfang der Aufträge ist in der entsprechenden Kursbeschreibung geregelt. Er kann im gegenseitigen Einverständnis jederzeit ausgeweitet oder reduziert werden. Es ist möglich, dass der Unterricht zeitweise von einer kompetenten Stellvertretung durchgeführt wird. Die Qualität des Unterrichts bleibt davon unberührt.

Art. 2 - Preise und Zahlungsbedingungen

Nachhilfe: Gemäß der aktuellen Preisliste. Eine (1) Lektion entspricht 45 Minuten Arbeitszeit. Die Preise sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Kosten werden nach Aufwand am Ende des Monats verrechnet.

Lernberatung: Gemäß der aktuellen Preisliste. Eine (1) Lektion entspricht 45 Minuten Arbeitszeit. Die Preise sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Kosten werden nach Aufwand am Ende des Monats verrechnet.

Art. 3 - Unterrichtsqualität und Haftung

Der Unterricht wird nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größter Kompetenz durchgeführt. Ein umfassender Support wird bestmöglich gewährleistet, jedoch kann keine Garantie für den schulischen Erfolg gegeben werden. Adicum GmbH sowie eventuelle Stellvertretungen übernehmen keine Haftung für den schulischen Erfolg. Für Beschädigungen an Eigentum und/oder Personen haften die Erziehungsberechtigten der betreffenden SchülerInnen.

Art. 4 - Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Folgemonats per E-Mail. Der Kunde verpflichtet sich, die Kursgebühren spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Eine Fristverlängerung ist generell nicht möglich, begründete und dokumentierte Ausnahmefälle sind jedoch zulässig. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann Adicum GmbH den betreffenden Schüler bzw. die betreffende Schülerin vom Kurs ausschließen. Erfolglosen Mahnungen können die Gebühren an eine Inkassofirma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf den geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden.

Art. 5 - Abmeldung und Ausfall von Kursstunden

Kursstunden, die nicht mindestens zwölf (12) Stunden vor Kursbeginn abgemeldet wurden, werden vollumfänglich verrechnet. Bei Krankheit gilt diese Frist ebenso, außer es wird ein ärztliches Attest vorgelegt.

Art. 6 - Vertretung und Ausfall der Lehrperson

Bei einem partiellen Ausfall der Lehrperson (z.B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) wird der Kurs von einem anderen erfahrenen Lehrer übernommen. Sollte dies in einem Ausnahmefall nicht möglich sein, wird ein Ausweichtermin angeboten.

Art. 7 - Kündigung von Gruppenkursen

Die Kündigung eines Gruppenkurses hat schriftlich oder per E-Mail durch den Vertragspartner zu erfolgen. Als Kündigungsdatum gilt das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail. Folgende Rücktrittsgebühren gelten:

  • Bei Kündigung vor Kursbeginn werden 35% der Kursgebühren in Rechnung gestellt.
  • Bei Kündigung nach Kursbeginn oder während des laufenden Kurses werden 50% des Preises der noch nicht durchgeführten Stunden ab Kündigungsdatum in Rechnung gestellt.

Art. 8 - Durchführung von Kursen

Adicum GmbH führt grundsätzlich alle Kurse durch. Bei einer Teilnehmerzahl unter zwei kann ein Kurs abgesagt werden. In diesem Fall werden die vollen Kosten innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.

Art. 9 - Vertragsauflösung aus schwerwiegenden Gründen

Adicum GmbH kann den Vertrag jederzeit aus schwerwiegenden Gründen auflösen. Dazu zählen schwere Disziplinarvergehen, grobe Verstöße gegen die Schul- oder Hausordnung, strafrechtlich relevantes Verhalten, wobei diese Auflistung nicht abschließend ist.

Art. 10 - Abwerbungsverbot

Der Kunde darf Lehrer der Adicum GmbH ohne schriftliche Bewilligung seitens Adicum GmbH weder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung eines Dritten abwerben. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Lehrer der Adicum GmbH in irgendeiner Weise für den Unterricht zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein (1) Jahr nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

Art. 11 - Versicherung und Haftung

Die Versicherung ist Sache des Kunden. Für von Kursteilnehmern auf dem Schulweg oder in bzw. an der Schule verursachte Schäden an Personen und/oder Sachen haftet ausschließlich und vollumfänglich der Kursteilnehmer. Adicum GmbH haftet weder für Sach- oder Körperschäden, die den Kursteilnehmern von Dritten zugefügt werden, noch für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.

Art. 12 - Gerichtsstand und anwendbares Recht

Soweit das Verhältnis durch diesen Vertrag nicht geregelt ist, gelten die einschlägigen Gesetzesvorschriften, insbesondere die des schweizerischen Obligationenrechts. Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand Zürich.